Bei  ALL-TERRAIN REIFEN geht man von einem gemischten Einsatzgebiet aus, dass im Verhältnis je nach Fahrzeughersteller schwankt.
Die Herstellerangaben bewegen sich zwischen 50% bis 80% On-Road und 20% bis 50% Off-Road.

Es handelt sich um einen grobstolligen Ganzjahresreifen mit dem Schneeflockensymbol als Winterfreigabe. (3 PMSF)

VORTEILE:

– Kein saisonales wechseln der Reifen
– Widerstandsfähigere Reifenflanke 20% ⁽¹⁾
– Längere Lebensdauer auf jedem Untergrund

• bis zu 2x längere Lebensdauer auf Schotter ⁽¹⁾

• bis zu 15% längere Lebensdauer auf Asphalt ⁽¹⁾

– Mehr Traktion

• bis zu 10% mehr Traktion auf Matsch ⁽¹⁾

• bis zu 19% verbesserte Traktion auf Schnee ⁽¹⁾

⁽¹⁾ Angaben schwanken je nach Hersteller

Mercedes-Benz Sprinter W906, W907 und W910 ab BJ 2006 Reifenänderung

Reifenumrüstung beim Mercedes-Benz Sprinter (W906 & W907, 4×2 Heckantrieb)

Ohne eine Abnahme dürfen Sie ausschließlich die Reifengrößen fahren, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) auf Seite 4 aufgeführt sind.

Mercedes-Benz Sprinter W906 und W907 4×2 Heckantrieb:

Wenn Sie größere Reifen montieren möchten, als im COC-Papier angegeben, sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Technische Änderungen erforderlich:

    • Anpassung der Hardware (größere Reifen, passende Felgen, ggf. Höherlegung)

    • Anpassung der Software (Tachoangleichung)

  2. Gesetzliche Vorgaben:

    • Der neue Radumfang darf maximal 8 % vom Serien-Radumfang abweichen.

    • Es muss ein Mindestabstand von ca. 1 cm zwischen Reifen und Fahrzeugteilen bestehen (Freigängigkeit).

  3. Tachoanpassung:

    • Durch den veränderten Radumfang zeigt der Tacho nicht mehr korrekt an.

    • Eine Tachoangleichung mit entsprechendem Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben.

  4. Einzelabnahme durch den Technischen Prüfdienst:

    • Für die Eintragung der neuen Reifengröße ist eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Technischen Prüfdienst (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ) zwingend erforderlich.

Mercedes-Benz Sprinter W906 (Baujahr 2006 bis 2018) 4×2 Heckantrieb:

Serienbereifung und zulässige Umrüstungen beim Mercedes-Benz Sprinter (W906 4×2 Heckantrieb)

Variante 1 – Serienbereifung 205/75R16 oder 235/65R16
Diese Bereifung erfolgt auf Serienstahlfelgen mit ET62 in der Dimension 6,5Jx16.

Bitte prüfen Sie die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), ob dort weitere Reifengrößen – insbesondere 225/75R16 – bereits freigegeben sind.

  • Ist 225/75R16 nicht freigegeben, bleibt als maximal zulässige Reifengröße:
    245/70R16
    → Inklusive Austausch der Serienstahlfelge ET62 gegen eine Serienstahlfelge mit ET54


Variante 2 – Serienbereifung 225/75R16
Diese Reifengröße ist serienmäßig oder durch COC-Freigabe auf Serienstahlfelge ET62 in 6,5Jx16 zugelassen.

  • Ist 225/75R16 in der COC aufgeführt, gilt Folgendes:
    → Maximal mögliche Reifengröße: 245/75R16
    → Inklusive Austausch der Serienstahlfelgen ET62 gegen ET54

Wichtig:
⚠️ Die Reifengröße 245/75R16 ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit Fahrzeugabsenkung (Code: C15).

Hinweis zu weiteren Reifengrößen:

Abhängig von der Serienausstattung Ihres Fahrzeugs sowie einer möglichen Fahrwerksänderung können sich weitere zulässige Reifengrößen ergeben.

Für die Prüfung, welche Reifengrößen im Einzelfall möglich sind, benötigen wir:

  • eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • ggf. auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

Bitte senden Sie uns diese Unterlagen zur individuellen Prüfung zu.

Mercedes-Benz Sprinter W907 (ab Baujahr 2018) 4×2 Heckantrieb:

Serienbereifung und mögliche Reifenumrüstungen – Mercedes-Benz Sprinter (W907 4×2 Heckantrieb)

Variante 1 – Serienbereifung 235/65R16

Diese Reifengröße wird auf Serienstahlfelgen ET54 in 6,5Jx16 gefahren.

Bitte prüfen Sie Ihre EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) auf weitere eingetragene Reifengrößen, insbesondere 225/75R16.

  • Ist 225/75R16 nicht im COC enthalten, bleibt folgende Reifenumrüstung möglich:
    245/70R16
    → Verwendung auf den vorhandenen Serienstahlfelgen ET54


Variante 2 – Serienbereifung 225/75R16 oder COC-Freigabe vorhanden

Ist die Reifengröße 225/75R16 serienmäßig oder im COC-Papier freigegeben, gelten folgende Optionen:

  • Serienbereifung erfolgt auf Serienstahlfelgen ET54 in 6,5Jx16

  • Maximal mögliche Reifengröße: 245/75R16

⚠️ Nicht zulässig bei Fahrzeugen mit:

  • Fahrzeugabsenkung (Code: C15)

  • Komfortfahrwerk (Code: CB1)

Hinweis zu weiteren Reifengrößen:

Abhängig von der Serienausstattung Ihres Fahrzeugs sowie einer möglichen Fahrwerksänderung können sich weitere zulässige Reifengrößen ergeben.

Für die Prüfung, welche Reifengrößen im Einzelfall möglich sind, benötigen wir:

  • eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • ggf. auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

Bitte senden Sie uns diese Unterlagen zur individuellen Prüfung zu.

Reifenumrüstung beim Mercedes-Benz Sprinter (W906 & W907, 4×4)

Ohne eine Abnahme dürfen Sie ausschließlich die Reifengrößen fahren, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) auf Seite 4 aufgeführt sind.

Mercedes-Benz Sprinter W906 4×4 (Baujahr 2006 bis 2018):

Ein Wechsel der Reifengröße ist beim Mercedes-Benz Sprinter W906 mit Allradantrieb (4×4) nur mit einem Felgentausch möglich.

Die Serienstahlfelge des W906 4×4 besitzt eine Einpresstiefe (ET) von 62.
Für größere Reifengrößen muss diese durch die Serienstahlfelge des W907 (ET54) ersetzt werden.

Mögliche Reifengrößen auf der Serienstahlfelge ET54:

  • 245/75R16

  • 235/85R16

Weitere Reifengrößen – nur mit zusätzlichem Felgentausch:

  • 265/75R16 → nur auf Alufelge

  • 265/70R17 → nur auf Alufelge

  • 265/65R18 → nur auf Alufelge

Hinweis zur Tachoanpassung:

Bei Reifengrößen mit abweichendem Radumfang ändert sich die tatsächliche Geschwindigkeit gegenüber der Tachoanzeige.
Daher ist ein Nachweis der korrekten Kalibrierung muss erbracht werden – beispielsweise durch eine Tachoüberprüfung und -abnahme durch einen amtlich anerkannten Technischen Prüfdienst (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ).

Hinweis zur Abnahme durch den Technischen Prüfdienst bei geänderter Reifengröße

Für den Einsatz von Reifengrößen außerhalb der im COC-Papier aufgeführten Serienbereifung ist eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Technischen Prüfdienst (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ) zwingend erforderlich.

Dabei sind folgende gesetzliche Vorgaben einzuhalten:

  • Radumfang:
    Der Umfang der gewählten Reifengröße darf maximal ±8 % vom Serienradumfang abweichen.

  • Freigängigkeit:
    Es muss ein Mindestabstand von ca. 1 cm zwischen Reifen und Fahrzeugkomponenten gewährleistet sein.

  • Tachoanpassung:
    Bei verändertem Abrollumfang ist eine Tachoüberprüfung und Kalibrierung erforderlich. Die korrekte Einstellung ist nachzuweisen – beispielsweise durch eine Prüfbescheinigung des Technischen Prüfdienstes.


Benötigte Unterlagen zur Prüfung:

Zur Prüfung der Umrüstmöglichkeiten benötigen wir:

  • den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • ggf. zusätzlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

Mercedes-Benz Sprinter W907 4×4 (Ab Baujahr 2018):

Auf der Serienstahlfelge (ET54) des Mercedes-Benz Sprinter W907 mit Allradantrieb (4×4) sind folgende Reifengrößen möglich:

  • 245/75R16

  • 235/85R16


Weitere Reifengrößen – nur mit Felgentausch zulässig:

Einige Reifengrößen erfordern den Wechsel auf passende Alu- oder Stahlfelgen. Hier einige Beispiele:

  • 265/75R16 → auf Stahl- oder Alufelge

  • 265/70R17 → nur auf Alufelge

  • 265/65R18 → nur auf Alufelge


Hinweis zur Tachoanpassung:

Bei Reifengrößen mit abweichendem Radumfang ändert sich die tatsächliche Geschwindigkeit gegenüber der Tachoanzeige.
Daher ist ein Nachweis der korrekten Kalibrierung muss erbracht werden – beispielsweise durch eine Tachoüberprüfung und -abnahme durch einen amtlich anerkannten Technischen Prüfdienst (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ).

Hinweis zur Abnahme durch den Technischen Prüfdienst bei geänderter Reifengröße

Für den Einsatz von Reifengrößen außerhalb der im COC-Papier aufgeführten Serienbereifung ist eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Technischen Prüfdienst (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ) zwingend erforderlich.

Dabei sind folgende gesetzliche Vorgaben einzuhalten:

  • Radumfang:
    Der Umfang der gewählten Reifengröße darf maximal ±8 % vom Serienradumfang abweichen.

  • Freigängigkeit:
    Es muss ein Mindestabstand von ca. 1 cm zwischen Reifen und Fahrzeugkomponenten gewährleistet sein.

  • Tachoanpassung:
    Bei verändertem Abrollumfang ist eine Tachoüberprüfung und Kalibrierung erforderlich. Die korrekte Einstellung ist nachzuweisen – beispielsweise durch eine Prüfbescheinigung des Technischen Prüfdienstes.


Benötigte Unterlagen zur Prüfung:

Zur Prüfung der Umrüstmöglichkeiten benötigen wir:

  • den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

  • ggf. zusätzlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

Mercedes-Benz Sprinter W910 Frontantrieb:

Sollten Sie größere Reifen fahren wollen, als die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) hinterlegten, dann muss eine Änderung der bestehenden Hardware (Reifen und Felgen) und Software (Tachoanpassung) durchgeführt werden.

Dabei sind Sie an gesetzliche Regelungen gebunden. Der Radumfang darf nicht mehr als 8% vom Radumfang der Serienbereifung abweichen. Die Freigängigkeit von ca. 1 cm der Reifen zum Fahrzeug muss gewährleistet sein.

Aufgrund des geänderten Radumfangs weicht die Tachoanzeige von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ab und muss durch eine Tachoanpassung eingestellt und nachgewiesen werden.

Eine TÜV-Einzelabnahme ist zwingend erforderlich.

Mercedes-Benz Sprinter W910 (Ab Baujahr 2018) Frontantrieb:

Serienbereifung Variante 1:

Serienbereifung 225/65R16 auf Serienstahlfelge ET62 in 6,5Jx16 muss die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) auf weitere Reifengrößen geprüft werden.

Sollte die Reifengrößen 225/75R16 nicht freigegeben sein, bleibt maximal eine Reifengröße in 245/70R16 inkl. Austausch der vorhandenen Serienstahlfelgen ET62 gegen Serienstahlfelgen mit einer ET54.

Sollte die Reifengröße 225/75R16 in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) freigegeben sein, gilt Serienbereifung Variante 2.

Serienbereifung Variante 2:

Serienbereifung 225/75R16 oder Freigabe in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) auf Serienstahlfelge ET62 in 6,5Jx16. Somit bleibt maximal eine Reifengröße in 245/75R16 inkl. Austausch der vorhandenen Serienstahlfelgen ET62 gegen Serienstahlfelgen mit einer ET54.

Zur Prüfung der möglichen Reifengrößen benötigen wir immer den Fahrzeugschein und teilweise die EG-Übereistimmungsbescheinigung (COC-Papier).

Der Mercedes-Benz Sprinter 5 Tonnen mit Zwillingsbereifung (Ab Baujahr 2006) ist Serienmäßig mit der Reifengröße 205/75R16 ausgeliefert. Alle Änderungen der Reifengröße setzen eine Tachoanpassung und eine TÜV-Einzelabnahme voraus.

Mercedes-Benz Sprinter 5 Tonnen mit Zwillingsbereifung auf der vorhandene Serienstahlfelge 5,5Jx16 HMA 117:

Auf der Serienstahlfelge des Mercedes-Benz Sprinter W906 und W907 5 Tonnen ist die Reifengröße 215/85R16 möglich.

Bei diesem Umbau entsteht ein entscheidender Nachteil. Durch die Verbreiterung der Reifen um 1 cm je Reifen verliert man rechnerisch 1 cm im Zwischenraum der Zwillingsbereifung. Das hat zur Folge, dass der Abstand der Zwillinge zu gering ist um Schneeketten aufziehen zu können. Steine die sich in dem kleineren Freiraum festsetzen, können die Reifenflanke beschädigen.

Unsere Empfehlung:

Mercedes-Benz Sprinter 5 Tonnen mit Zwillingsbereifung auf geänderte Serienstahlfelge 5,5Jx16 HMA 125,5:

Auf der geänderten Serienstahlfelge des Mercedes-Benz Sprinter W906 und W907 5 Tonnen ist die Reifengröße 215/85R16 möglich.

Für diesen Umbau sind alle Felgen zu ersetzen, hierbei ergibt sich auf der Hinterachse eine verbreiterte Spur um 27 mm (inkl. der Bereifung 215/85R16). Der Freiraum zwischen den Zwillingen, nach Berücksichtigung der breiteren Bereifung, wächst im Vergleich zur Serienbereifung um weitere 7 mm. Somit sind Schneeketten problemlos nutzbar. Die Gefahr des Einsammelns von Steinen im Zwischenraum wird drastisch minimiert.

Die verbreiterte Spur der Hinterachse muss, durch die Montage breitere Radflansche an der Vorderachse, angeglichen werden.

Aufgrund des geänderten Radumfangs weicht die Tachoanzeige von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ab und muss durch eine Tachoanpassung eingestellt und nachgewiesen werden.

Eine TÜV-Einzelabnahme ist zwingend erforderlich.

Dabei sind Sie an gesetzliche Regelungen gebunden. Der Radumfang darf nicht mehr als 8% vom Radumfang der Serienbereifung abweichen. Die Freigängigkeit von ca. 1 cm der Reifen zum Fahrzeug muss gewährleistet sein.

Zur Prüfung der möglichen Reifengröße benötigen wir immer den Fahrzeugschein.

Volkswagen Crafter 2E und SY/SZ ab BJ 2006 Reifenänderung

Ohne eine TÜV-Abnahme dürfen Sie auf Ihrem Volkswagen Crafter 2E alle Reifengrößen fahren, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) auf der Seite 4 aufgeführt sind.

Volkswagen Crafter 2E 4×2 Heckantrieb:

Sollten Sie größere Reifen fahren wollen, als die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) hinterlegten, dann muss eine Änderung der bestehenden Hardware (Reifen, Felgen und/oder eine Höherlegung) und Software (Tachoanpassung) durchgeführt werden.

Dabei sind Sie an gesetzliche Regelungen gebunden. Der Radumfang darf nicht mehr als 8% vom Radumfang der Serienbereifung abweichen. Die Freigängigkeit von ca. 1 cm der Reifen zum Fahrzeug muss gewährleistet sein.

Aufgrund des geänderten Radumfangs weicht die Tachoanzeige von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ab und muss durch eine Tachoanpassung eingestellt und nachgewiesen werden.

Eine TÜV-Einzelabnahme ist zwingend erforderlich.

Volkswagen Crafter 2E (Baujahr 2006 bis 2017) 4×2 Heckantrieb:

Serienbereifung Variante 1:

Serienbereifung 205/75R16 oder 235/65R16 auf Serienstahlfelge ET62 in 6,5Jx16 muss die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) auf weitere Reifengrößen geprüft werden.

Sollte die Reifengrößen 225/75R16 nicht freigegeben sein, bleibt maximal eine Reifengröße in 245/70R16 inkl. Austausch der vorhandenen Serienstahlfelgen ET62 gegen Serienstahlfelgen mit einer ET54.

Sollte die Reifengröße 225/75R16 in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) freigegeben sein, gilt Serienbereifung Variante 2.

Serienbereifung Variante 2:

Serienbereifung 225/75R16 oder Freigabe in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) auf Serienstahlfelge ET62 in 6,5Jx16. Somit bleibt maximal eine Reifengröße in 245/75R16 (nicht bei Fahrzeugabsenkung Code: C15) inkl. Austausch der vorhandenen Serienstahlfelgen ET62 gegen Serienstahlfelgen mit einer ET54.

Es können sich weitere Möglichkeiten der Reifengrößen auf Grund Ihrer Serienausstattung, sowie der Möglichkeit einer Änderung Ihres Fahrwerks ergeben.

Zur Prüfung der möglichen Reifengrößen benötigen wir immer den Fahrzeugschein und teilweise die EG-Übereistimmungsbescheinigung (COC-Papier).

Der Volkswagen Crafter SY/SZ Allradantrieb (Ab Baujahr 2017) ist Serienmäßig mit der Reifengröße 235/65R16 oder 205/75R16 ausgeliefert. Alle Änderungen der Reifengröße setzen eine Tachoanpassung und eine TÜV-Einzelabnahme voraus.

Volkswagen Crafter SY/SZ 4Motion (Ab Baujahr 2017):

Auf der Serienstahlfelge des Volkswagen Crafter 2 Allradantrieb sind die Reifengrößen 245/70R16 oder 255/70R16 möglich.

Weitere Reifengrößen sind nur mit einem erneutem Felgentausch möglich.

Aufgrund des geänderten Radumfangs weicht die Tachoanzeige von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ab und muss durch eine Tachoanpassung eingestellt und nachgewiesen werden.

Eine TÜV-Einzelabnahme ist zwingend erforderlich.

Dabei sind Sie an gesetzliche Regelungen gebunden. Der Radumfang darf nicht mehr als 8% vom Radumfang der Serienbereifung abweichen. Die Freigängigkeit von ca. 1 cm der Reifen zum Fahrzeug muss gewährleistet sein.

Zur Prüfung der möglichen Reifengrößen benötigen wir immer den Fahrzeugschein.

Der Volkswagen Crafter SY/SZ Frontantrieb (Ab Baujahr 2017) ist Serienmäßig mit der Reifengröße 235/65R16 ausgeliefert. Alle Änderungen der Reifengröße setzen eine Tachoanpassung und eine TÜV-Einzelabnahme voraus.

Volkswagen Crafter SY/SZ Frontantrieb (Ab Baujahr 2017):

Auf der Serienstahlfelge des Volkswagen Crafter 2 Frontantrieb sind die Reifengrößen 245/70R16 oder 255/70R16 möglich.

Weitere Reifengrößen sind nur mit einem erneutem Felgentausch möglich.

Aufgrund des geänderten Radumfangs weicht die Tachoanzeige von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ab und muss durch eine Tachoanpassung eingestellt und nachgewiesen werden.

Eine TÜV-Einzelabnahme ist zwingend erforderlich.

Dabei sind Sie an gesetzliche Regelungen gebunden. Der Radumfang darf nicht mehr als 8% vom Radumfang der Serienbereifung abweichen. Die Freigängigkeit von ca. 1 cm der Reifen zum Fahrzeug muss gewährleistet sein.

Zur Prüfung der möglichen Reifengrößen benötigen wir immer den Fahrzeugschein.

Unterschied zwischen Höherlegung und Bodylift

Von einer Höherlegung spricht man nur, wenn alle Teile des Fahrzeugs inkl. Achsen und Differenzial höher gelegt werden und sich somit eine größere Bodenfreiheit zwischen dem Fahrzeug und dem Untergrund ergibt.

Derzeit ist eine Höherlegung, bei Fahrzeugen die mit einer Starrachse ausgestattet sind, nur mit der Änderung des Reifendurchmessers oder durch Portalachsen möglich.

Eine Veränderung des Fahrzeughöhe muss zwingend vom TÜV abgenommen werden.

Von einem Bodylift spricht man, wenn nur die Fahrzeugkarosserie (Body) angehoben (Lift) wird. Dabei bleiben die tiefsten Punkte (Starrachse, Differenzial) an Ihrem ausganspunkt. Damit verbessert man den Böschungswinkel und verschafft sich mehr Platz im Radhaus um größere Reifen fahren zu können, erreicht aber nicht mehr Bodenfreiheit unter dem gesamten Fahrzeug (wie im Punkt: Höherlegung beschrieben).

Derzeit wird ein Bodylift durch Zusatzspiralfedern, Zusatzblattfedern und/oder Zusatzluftfedern umgesetzt.

Eine Veränderung des Fahrzeughöhe muss zwingend vom TÜV abgenommen werden.

FAHRWERK – UPGRADE

Diese werden verwendet um den Horizontalkräften (seitliches Wanken durch Seitenwind und Wippbewegungen) entgegen zu wirken. Hierbei sind progressive (schnell arbeitende) Stoßdämpfer zu wählen.

Eine Zusatzluftfederung wir verwendet, wenn das Niveau des Fahrzeugs angehoben werden soll (z.B. steile Ein- und Ausfahrten, Nutzung von Fähren). Dies gilt vor allem für Fahrzeuge mit einem langen Überhang. Bei Windempfindlichkeit kann eine Luftfeder, durch die Versteifung des Federweges, vorteilhaft sein. Allerdings arbeitet eine Luftfederung nur vertikal.

Derzeit wird ein Bodylift durch Zusatzspiralfedern, Zusatzblattfedern und/oder Zusatzluftfedern umgesetzt.

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