Tachoangleichung für VW Crafter SY/SZ ab Baujahr 2017
(Externe Hardwarelösung – keine Fahrzeugcodierung)
Bei einer Änderung des Abrollumfangs (z. B. durch größere Offroad-Bereifung) muss die Geschwindigkeitsanzeige angepasst werden.
Die Tachoangleichung erfolgt nicht durch eine Codierung der Fahrzeugsoftware, sondern über ein externes Hardware-Modul mit eigener Software, das die angepassten Werte an das Fahrzeug übermittelt.
Das Original-Steuergerät bleibt unverändert. ABS, ESP und weitere sicherheitsrelevante Systeme erhalten die korrigierten Signale und arbeiten weiterhin im vorgesehenen Regelbereich.
Eine Tachoangleichung ist in der Regel erforderlich, wenn sich der Abrollumfang um mehr als 3-4 % gegenüber der Serienbereifung verändert. Nur so kann eine erfolgreiche TÜV-Einzelabnahme sichergestellt werden.
Ihre Vorteile
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Keine Codierung oder Veränderung der Fahrzeugsoftware
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Externe Hardwarelösung mit eigenem System
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Unabhängig von Software-Updates des Fahrzeugherstellers
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Hersteller-Updates können die Tachoangleichung nicht überschreiben oder verändern
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Korrekte Geschwindigkeitsanzeige trotz geändertem Abrollumfang
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ABS und ESP bleiben voll funktionsfähig
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Voraussetzung für eine erfolgreiche Einzelabnahme bei mehr als 3-4 % Abweichung
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Rückrüstbar auf Serienzustand
Hinweis
Durch die Signalumrechnung kann es bei der Geschwindigkeitsverstellung über den Tempomat zu geringfügigen Abweichungen kommen.
Beispielsweise kann eine Erhöhung in 10-km/h-Schritten fahrzeugseitig zu einer Anpassung in ca. 11-km/h-Schritten führen.